Mit ApoRevision fit für die künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) ist omnipräsent geworden, mittlerweile auch im beruflichen Umfeld. Und nachdem KI-Funktionen inzwischen sogar an mehr und mehr Stellen in apothekenüblichen Systemen auftauchen, wurde es Zeit, dass wir uns auch bei diesem Thema um die Revisionssicherheit Ihrer Apotheke kümmern.
Wir haben deshalb eine neue Betriebsanweisung und eine neue Pflichtschulung für Sie bereitgestellt. Doch zunächst kurz der Hintergrund:
KI-Verordnung der EU
Ganz gleich, was Sie persönlich davon halten und ob Sie sich als Apothekenleiter oder Teammitglied für oder gegen die Nutzung der KI in der Apotheke entscheiden, bleibt eines immer der Fall:
Ein Apothekenleiter gilt gemäß der neuen EU-weiten KI-Verordnung als „Betreiber einer KI-Lösung“, wenn auch nur in einem einzigen der in der Apotheke genutzten EDV-Systeme eine Funktion mit künstlicher Intelligenz enthalten ist. Und als Betreiber hat man die Verpflichtung, für die notwendige „KI-Kompetenz“ bei allen potenziellen Nutzern zu sorgen – also beim gesamten Apothekenteam. Versäumt man es, dieser Pflicht nachzukommen, dann riskiert man derzeit noch kein Bußgeld. Allerdings kann es als Mitverschulden gewertet werden, wenn in Folge der KI-Nutzung jemand zu Schaden kommen sollte – und auch Ihr Amtsapotheker oder Pharmazierat könnte das beanstanden.
Bitte wägen Sie also selbst ab, welches Risiko Sie bei dem Thema eingehen möchten. Nachdem wir es aber als unsere Aufgabe verstehen, Ihnen genau diese Art von Auflagen abzunehmen, haben wir hierzu bereits zweifach für Sie vorgesorgt.
Zwei neue Angebote zum Thema KI
- In ApoRevision finden Sie bereits seit dem letzten Herbst die neue Betriebsanweisung Nr. 21 zum Thema „KI-Funktionen im Apothekenbetrieb“. Laden Sie die Betriebsanweisung – wie immer für Ihre Apotheke individualisiert und mit Unterschriftenliste am Ende – ganz einfach im Bereich Revision / Betriebsanweisungen herunter.
- Seit wenigen Tagen gibt es außerdem unsere neue Pflichtschulung zum Thema „KI in der Apotheke“. Durch die (optionale) Mit Hilfe dieser Schulung können Sie auf einfache Weise Ihre eigene Verpflichtung abhaken, für die notwendige KI-Kompetenz bei den Anwendern in Ihrer Apotheke zu sorgen. Um die neue Schulung Ihren Mitarbeitern zuzuweisen, können Sie jederzeit die Funktion Verwaltung / Pflichtschulungen zuweisen benutzen.
Was bleibt noch zu tun?
Alles können wir Ihnen leider nicht abnehmen. In Ergänzung zur Betriebsanweisung und Pflichtschulung empfehlen wir Ihnen noch folgende beiden Maßnahmen:
- Erstellen Sie eine Liste aller Anwendungen mit KI-Funktion in Ihrer Apotheke und kennzeichnen Sie darin klar, ob und für welchen Zweck diese von Ihrem Team eingesetzt werden darf. Legen Sie darin außerdem jeweils fest, ob es zulässig ist, in die entsprechende Funktion Patientendaten einzugeben.
- Beschaffen Sie zu allen KI-Funktionen, deren Nutzung Sie gestatten möchten, die entsprechenden Unterlagen des jeweiligen Anbieters/Herstellers und stellen Sie diese Ihren Nutzern zur Verfügung.