Talkum in der Rezeptur:

Neue Einstufung hat Folgen – Was Apothekenmitarbeiter jetzt wissen müssen

In der Welt der Apotheke gibt es regelmäßig neue Entwicklungen, die sowohl das Verständnis für Medikamente als auch die tägliche Arbeit betreffen. Eine aktuelle Änderung könnte nun viele Rezeptur-Mitarbeiter aufhorchen lassen: Der Stoff Talkum, der bisher in vielen Rezepturen Verwendung fand, wurde kürzlich als potenziell krebserregend eingestuft.

Was ist Talkum überhaupt?

Talkum, auch bekannt als Steatit, ist ein natürlich vorkommendes Mineral, das häufig in pharmazeutischen Zubereitungen als Füllstoff, Trennmittel oder Puder verwendet wird. Man findet es beispielsweise in Salben, Cremes, Pulverformulierungen und in bestimmten Arzneimitteln, die in der Rezeptur hergestellt werden.

Was bedeutet die neue Einstufung?

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat Talkum in der letzten Zeit als potenziell krebserregend eingestuft – speziell bei der inhalativen Aufnahme. Dies bedeutet, dass Talkum nicht mehr ohne Weiteres in Formulierungen verwendet werden kann, bei denen es in den Atemtrakt gelangen könnte, etwa in Pulverform. Auch in anderen pharmazeutischen Zubereitungen könnte die Verwendung nun kritisch betrachtet werden.

Die Gefahr liegt vor allem in der langfristigen Exposition gegenüber Talkum, insbesondere bei der Arbeit mit fein gemahlenem Talkum in der Rezeptur, das leicht in die Luft gelangen kann. Diese neue Einschätzung wurde nicht nur von der ECHA vorgenommen, sondern auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt und schließlich von der Bundesapothekerkammer offiziell unterstützt. Diese Behörden raten daher dringend zu einer Überprüfung der Verwendung von Talkum in Apotheken und Rezepturen.

Was heißt das für die Praxis?

Für PTAs und Apotheker/innen bedeutet diese Veränderung, dass die Rezeptur in Zukunft genauer unter die Lupe genommen werden muss. Hier einige wichtige Punkte, die jetzt berücksichtigt werden sollten:

  1. Alternativen prüfen: Apotheken müssen sich nach alternativen Substanzen umsehen, die die gleiche Funktion wie Talkum übernehmen können. Hierzu gehören beispielsweise Stärkezubereitungen oder synthetische Trennmittel, die weniger problematisch sind.

  2. Anpassung der Rezepturen: Wenn Talkum in Rezepturen verwendet wurde, sollten diese nun angepasst werden. PTAs und Apotheker/innen müssen darauf achten, dass alle Formulierungen, die Talkum enthalten, überprüft und gegebenenfalls geändert werden, um den neuen Empfehlungen zu entsprechen.

  3. Sicherheitsvorkehrungen beachten: Die neue Einstufung von Talkum erfordert umfassende Sicherheitsvorkehrungen. Der gesamte Herstellungsprozess von Rezepturen, die Talkum enthalten, muss mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden. Dabei ist es nun zwingend erforderlich, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen und Atemschutzmasken (mindestens FFP2) zu tragen. Zusätzlich dürfen schwangere, stillende Frauen sowie Jugendliche unter 18 Jahren nicht mehr mit Talkum arbeiten, da sie besonders anfällig für die möglichen Gesundheitsrisiken sind.

  4. Beratung der Kunden: Apotheken sind in der Pflicht, ihre Patienten darüber zu informieren, wenn Rezepturen betroffen sind. Kunden, die auf Talkum-haltige Präparate angewiesen sind, sollten gegebenenfalls auf alternative Produkte hingewiesen werden.

  5. Geänderte Kennzeichnungspflicht: Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Kennzeichnungspflicht für Produkte, die Talkum enthalten. Zukünftig muss auf die potenziellen Gesundheitsrisiken hingewiesen werden, sodass die Kunden auch auf der Verpackung klare Informationen erhalten.

Fazit: Ein Umdenken in der Rezeptur

Für die Apotheke bedeutet die neue Einstufung von Talkum eine gewisse Umstellung, aber auch eine Chance, die Rezepturen sicherer und noch patientengerechter zu gestalten. PTAs und Apotheker/innen sind gefragt, sich mit den neuen Anforderungen vertraut zu machen und gegebenenfalls auf alternative Inhaltsstoffe umzuschwenken, die den gleichen Nutzen ohne gesundheitliche Risiken bieten.

Hinweis in eigener Sache:

Ein Markenzeichen von ApoRevision sind die stets aktualisierten Revisionsunterlagen. Wir haben selbstverständlich unmittelbar nach Bekanntgabe der Neueinstufung von Talkum unsere Vorlagen für interne Betriebsanweisungen, die Checklisten für die Eigenrevision und die Inhalte der Pflichtschulungen entsprechend angepasst.

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