Änderungen und Aktualisierungen bei ApoRevision
Bei ApoRevision tut sich regelmäßig etwas, damit wir für Sie immer auf dem neuesten Stand sind
Es ist unser erklärtes Ziel, dass Sie mit den Revisionsunterlagen und den zugehörigen Abläufen in ApoRevision immer optimal auf eine mögliche Revision durch Pharmazierat bzw. Amtsapotheker vorbereitet sind.
Unsere Aktualisierungen und Anpassungen erfolgen deshalb nicht nur einmal im Jahr, sondern stets unverzüglich nach Bekanntwerden einer Neuerung. Und wir beziehen uns nicht nur auf allgemeine Veröffentlichungen, sondern wir reagieren auch regelmäßig auf direkten Input von Pharmazieräten oder von unseren Nutzern, also von Ihnen.
Bitte zögern Sie deshalb nicht, wenn Ihnen etwas auffällt, sondern geben Sie uns Bescheid. Wir danken Ihnen dafür!
Das Jahr 2026 steht ganz im Zeichen der Apothekenreform, auch bekannt als
Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Nachdem wir von Ihnen häufig gefragt werden, ob schon alle diesbezüglichen Neuerungen in ApoRevision umgesetzt wurden, wollen wir an dieser Stelle gerne berichten, wie wir dabei aktuell vorgehen:
Die einzelnen Neuregelungen oder Veränderungen, die sich aus dem ApoVWG ergeben, treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Darüber hinaus sind für viele der Punkte zusätzlich noch Regelungen oder Vereinbarungen zur Umsetzung erforderlich, bevor sie tatsächlich wirksam werden. Deshalb beobachten wir die Themen laufend und setzen die wirksam geregelten Punkte jeweils sehr zeitnah um.
Die Liste in der Folge bildet eine Übersicht der aktuell bereits angepassten/ergänzten Punkte (wird laufend ergänzt):
- Arzneimittelabgabe ohne Rezept zur Anschlussversorgung (§48a AMG): Anpassungen in Betriebsanweisung #1 und der Checklisten zur Eigenrevision sind erfolgt.
- Arzneimittelabgabe ohne Rezept zur Akutversorgung (§48b AMG): Anpassungen in Betriebsanweisung #1 und der Checklisten zur Eigenrevision sind erfolgt.
- Neue PTA-Vertretungsregelung nach §29 ApoG als Pilot: Hinweis in Betriebsanweisung #9 wurde eingefügt, dass diese nicht für Fälle nach §29 anwendbar ist.
- BTM-Lagerung im Kommissionierautomat nicht mehr unzulässig : Anpassung der Checklisten zur Eigenrevision ist erfolgt.
Eine weitere Aktualisierung im Laufe diesen Jahres betraf das Thema mündliche Gefahrstoffunterweisung. Konkret stellte sich im Rahmen der Arbeitsschutzbegehung einer Apotheke heraus, dass eine rein digitale jährliche Unterweisung nicht überall akzeptiert wird, weil die Gefahrstoffverordnung formal eine mündliche Unterweisung fordert.
Zur praktischen Einordnung: Elektronische Medien, wie unsere Pflichtschulung „Gefahrstoffe“ sind ausdrücklich zur Unterstützung und Vorbereitung der Unterweisung zugelassen. Diese vermittelt alle wesentlichen Grundlagen und nur die konkrete arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Unterweisung muss einmal im Jahr mündlich zusätzlich erfolgen. Wichtig ist also, dass Sie auch weiterhin Ihr Team an der Online-Pflichtschulung „Gefahrstoffe“ teilnehmen lassen und zusätzlich die Durchführung der mündlichen Unterweisung je Mitarbeiter protokollieren. In ApoRevision haben wir deshalb folgendes für Sie angepasst/ergänzt:
- Anpassung der Pflichtschulung Gefahrstoffe: Die Pflichtschulung wurde um einen Hinweis auf die notwendige mündliche Unterweisung ergänzt..
- Vorlage für Unterweisungsnachweis: Im Bereich Downloads wurde ein Formular zur Protokollierung der mündlichen Unterweisung bereitgestellt.
- Ergänzung des digitalen Pharmazieratsordners: Die Nachweise der mündlichen Unterweisung wurden in die Dokumentstruktur eingefügt.